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IV-Assist - Nehmen Sie an der Integrierten Versorgung teil

Der MEDISTAR-IV-Assist macht für Sie die Teilnahme an der Integrierten Versorgung jetzt noch komfortabler und effizienter.

Nahtlos in Ihr MEDISTAR-Programm integriert, können Sie Einschreibung und Abrechnung von Patienten im Rahmen der Integrierten Versorgung einfach und schnell durchführen. Dabei bietet der MEDISTAR-IV-Assist unzählige Vorteile:

  • Komfortables Ausfüllen von Abrechnungsformularen, sowie Unterstützung der Online-Übermittlung der Daten.
  • Vermeidung von verspäteter Auszahlung und Bearbeitungsgebühren durch fehlerhafte oder unvollständige Fax-Abrechnungsformulare.
  • Überprüfung relevanter Daten aus MEDISTAR heraus.
  • Plausibilitätsprüfung der Abrechnungsformulare auf Richtigkeit der Daten (gem. §7 des IV-Vertrages mit der Deutschen BKK).
  • Elektronischer Versand an die Abrechnungsstelle.
  • Übersicht aller eingeschriebenen Patienten in Ihrer Praxis.
  • Archivierung aller Vertragsdokumente.

Mit dem MEDISTAR-IV-Assist stellen wir Ihnen eine erprobte, erweiterungsfähige und zukunftssichere Lösung zur Verfügung, die den Einsatz zusätzlicher externer Softwareprodukte überflüssig macht. Dabei greifen wir auf mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Entwicklung von Arztinformationssystemen zurück.

Diese Verträge sind bereits für die Hausärzte verfügbar:

  • AOK Baden-Wüttemberg Hausarztmodell
  • AOK Bayern Hausarztmodell
  • AOK IKK Berlin-Brandenburg Hausarztmodell Grundvertrag
  • AOK IKK Berlin Brandenburg Hausarztmodell Modulverträge
  • AOK Saarland Hausarztmodell
  • AOK Saarland Hausarztmodell Grundvertrag
  • AOK Sachsen Hausarztmodell Modulvertrag Cardio-Integral
  • AOK Sachsen Hausarztmodell Modulvertrag OsteoProaktiv
  • AOK Westfalen-Lippe Hausarztmodell Diabetisches Fußsyndrom
  • Barmer Hausarztmodell
  • Klassische Homöopathie BKK, IKK, Knappschaft
  • Klassische Homöopathie TK

Die Integrierte Versorgung ist eine neue Versorgungsform, die der Gesetzgeber zum 01.01.2004 eingeführt hat (§149 a ff. SGB V). Ziel der IV ist, durch eine verbesserte Zusammenarbeit von Leistungsbringern aus verschiedenen Sektoren und Fachrichtungen die Qualität der Patientenversorgung auf ökonomisch sinnvolle Weise zu erhöhen. Hierzu werden Einzelverträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern oder Krankenkassen und Managementgesellschaften abgeschlossen.

 
 
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